Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und
Heußen Daten Technik GmbH gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen
Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVL) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung
gültigen Fassung.
1.2. Diese AVL gelten insbesondere für Verträge über den
Verkauf wie auch die Lieferung von beweglichen Sachen ohne Rücksicht darauf, ob
wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651
BGB). Diese AVL gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch
für zukünftige Verträge über den Verkauf und die Lieferung beweglicher Sachen
mit Ihnen, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder darauf hinweisen müssten.
1.3. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende
Bedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil,
als Heußen Daten Technik GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt
hat. Dies gilt auch dann, wenn Heußen Daten Technik GmbH in Kenntnis
der Bedingungen des Kunden eine Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
2. Vertragsschluss
2.1. Der Vertrag kommt zustande, wenn Heußen Daten
Technik GmbH auf die Bestellung des Kunden hin diese bestätigt, die Ware
aushändigt oder sie in den Versand gibt.
2.2. Bei Bestellungen auf elektronischem Wege
wird Heußen Daten Technik GmbH den Zugang der Bestellung unverzüglich
bestätigen. Die Zugangsbestätigung selbst stellt allerdings noch keine Annahme
des Angebotes des Kunden durch Heußen Daten Technik GmbH dar.
2.3. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind
die Mitarbeiter von Heußen Daten Technik GmbH nicht berechtigt, von
diesen AVL abweichende mündliche Abreden zu treffen. Dies gilt insbesondere für
die Übernahme von Garantien.
3. Warenverfügbarkeit
3.1. Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine
Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, teilt Heußen Daten
Technik GmbH dem Kunden dies mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht
lieferbar, erhält der Kunde ebenso Nachricht. Ein Vertrag kommt in diesem Fall
nicht zustande.
3.2. Ist das in der Bestellung bezeichnete Produkt nur
vorübergehend nicht verfügbar, teilt Heußen Daten Technik GmbH dies
ebenfalls unverzüglich mit. Bei einer Lieferverzögerung von mehr als zwei
Wochen hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen
ist Heußen Daten Technik GmbH in diesem Fall ebenfalls berechtigt,
sich von dem Vertrag zu lösen. Hierbei wird Heußen Daten Technik GmbH dem
Kunden eventuell bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.
4. Lieferung und Gefahrübergang
4.1. Sind von Heußen Daten Technik
GmbH Lieferfristen angegeben und zur Grundlage der Bestellung gemacht
worden, verlängern sich solche Fristen bei höherer Gewalt, z.B. Mobilmachung,
Krieg, Aufruhr, Epidemien, oder auf ähnliche, nicht von Heußen Daten
Technik GmbH zu vertretende Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, und
zwar für die Dauer, während das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen
andauern. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht
erfüllt.
4.2. Die Lieferung erfolgt ab Lager bzw. bei internationalen
Lieferungen FCA Braunschweig gem. INCOTERMS 2020, wo sich auch der
Erfüllungsort befindet. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an
einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas
anderes vereinbart ist, ist Heußen Daten Technik GmbH berechtigt, die
Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung)
selbst zu bestimmen.
4.3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über.
Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit
Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur
Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Der Übergabe
steht es gleich, wenn der Kunden in Verzug mit der Annahme ist.
4.4. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den
Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme
die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe
steht es gleich, wenn der Kunde in Verzug mit der Annahme gerät.
5. Preise und Versandkosten
5.1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist,
gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Listenpreise
von Heußen Daten Technik GmbH, und zwar ab Werk Braunschweig, zzgl.
Verpackung und gesetzlicher Umsatzsteuer. Etwaige Zölle, Gebühren, weitere
Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.
5.2. Soweit nicht anders vereinbart, trägt der Kunde beim
Versendungskauf (Ziff. 4.2) die Transportkosten, die Kosten einer ggf.
gewünschten Transportversicherung, etwaige Zölle und sonstige öffentliche
Abgaben.
6. Zahlungsmodalitäten
6.1. Die Zahlung des Kaufpreises bzw. der Vergütung ist
unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Die Bezahlung erfolgt abhängig von der
gewählten Bestellmethode. Der Kunde trägt alle in- und ausländischen
Bankspesen.
6.2. Mit Ablauf einer vereinbarten Zahlungsfrist kommt der
Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden
gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Heußen Daten Technik
GmbH behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens
vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen
Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
7. Haftung für Mängel, Garantie
7.1. Heußen Daten Technik GmbH haftet für
Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere
§§ 434ff. BGB, soweit nachfolgend nicht abweichend bestimmt. In allen Fällen
unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften in einer Lieferkette oder
bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§
327u, 445a – 445c bzw. 478 BGB).
7.2. Die Verjährung von Sachmängelhaftungsansprüchen für
von Heußen Daten Technik GmbH gelieferte neue Sachen beträgt 12
Monate, bei gebrauchten Sachen ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Dies
gilt nicht für Schadensersatzansprüche.
7.3. Kann der Kunde infolge Verjährungseintritts keine
Ansprüche mehr auf Lieferung einer mangelfreien Sache oder Beseitigung des
Mangels verlangen, können Schadensersatzansprüche hierauf nicht mehr gestützt
werden. Dies gilt nicht, wenn Heußen Daten Technik GmbH ihre Pflicht
zur Lieferung einer mangelfreien Sache oder Beseitigung des Mangels zu einer
Zeit verletzt hat, als dieser Anspruch des Kunden noch nicht verjährt war. Für
hierauf gestützte Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
7.4. Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit und bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
durch Heußen Daten Technik GmbH sowie bei arglistigem Verschweigen
eines Mangels oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie gelten die
gesetzlichen Verjährungsfristen.
7.5. Eine Garantie von Heußen Daten Technik
GmbH besteht bei den gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der
Produktbeschreibung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.
7.6. Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher
Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziff. 8 und sind im Übrigen
ausgeschlossen.
7.7. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands, steht
dem Kunden im Fall der Lieferung vertragswidriger Ware das Recht zur
Vertragsaufhebung oder Ersatzlieferung nur dann zu, wenn
Schadensersatzansprüche gegen Heußen Daten Technik GmbH ausgeschlossen
sind oder es dem Kunden unzumutbar ist, die vertragswidrige Ware zu verwerten
und den verbleibenden Schaden geltend zu machen. In diesen Fällen
ist Heußen Daten Technik GmbH zunächst zur Mängelbeseitigung
berechtigt. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl und/oder führt sie zu einer
unzumutbaren Verzögerung, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die
Vertragsaufhebung zu erklären oder Ersatzlieferung zu verlangen. Hierzu ist der
Kunde auch dann berechtigt, wenn die Mängelbeseitigung eine unzumutbare Unannehmlichkeit
verursacht oder Ungewissheit über die Erstattung etwaiger Auslagen des Kunden
bestehen.
8. Haftung für Schäden
8.1. Heußen Daten Technik GmbH haftet für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt.
8.2. Für Schäden infolge einfacher Fahrlässigkeit bei der
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), also solchen
Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig
vertraut und vertrauen darf, ist die Haftung von Heußen Daten Technik
GmbH der Höhe nach auf das vertragstypisch vorhersehbare Risiko
beschränkt.
8.3. Für Schäden infolge einfacher Fahrlässigkeit bei der
Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung von Heußen
Daten Technik GmbH ausgeschlossen.
8.4. Die vorstehenden Regelungen über eine
Haftungsbeschränkung und einen Haftungsausschluss gelten nicht bei
Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit) und nicht bei
von Heußen Daten Technik GmbH abgegebenen Garantien und auch nicht
bei Arglist.
8.5. Eine etwaige Haftung von Heußen Daten Technik
GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen
unberührt.
8.6. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands gilt
folgendes: Heußen Daten Technik GmbH haftet dem Kunden auf
Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern eine
Vertragsverletzung auf einer von Heußen Daten Technik GmbH zu
vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht;
ein Verschulden der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Heußen Daten
Technik GmbH ist Heußen Daten Technik
GmbH zuzurechnen. Heußen Daten Technik GmbH haftet auch nach den
gesetzlichen Bestimmungen, soweit Heußen Daten Technik GmbH eine
wesentliche Vertragspflicht verletzt. Im Übrigen ist die Haftung
von Heußen Daten Technik GmbH ausgeschlossen.
8.7. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die
Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Heußen Daten Technik
GmbH.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und
künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden
Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich Heußen Daten
Technik GmbH das Eigentum an den verkauften Waren vor.
9.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor
vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet,
noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat Heußen Daten Technik
GmbH unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe
Dritter auf die Heußen Daten Technik GmbH gehörenden Waren erfolgen.
9.3. Bei vertragswidrigem Verhalten durch den Kunden,
insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist Heußen Daten
Technik GmbH berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag
zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des
Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht,
darf Heußen Daten Technik GmbH diese Rechte nur geltend machen,
wenn Heußen Daten Technik GmbH dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene
Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den
gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
9.4. Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt
stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder
zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
9.4.1 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch
Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren entstehenden Erzeugnisse zu
deren vollem Wert, wobei Heußen Daten Technik GmbH als Hersteller
gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren
Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt Heußen Daten Technik
GmbH Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten,
vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende
Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
9.4.2 Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des
Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt
insgesamt bzw. in Höhe eines etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem
Absatz zur Sicherheit an Heußen Daten Technik GmbH ab. Heußen
Daten Technik GmbH nimmt die Abtretung an. Die in Ziff. 9.2
genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen
Forderungen.
9.4.3 Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde
neben Heußen Daten Technik GmbH ermächtigt. Heußen Daten Technik
GmbH verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde
seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Heußen Daten Technik
GmbH nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel der
Leistungsfähigkeit des Kunden vorliegt. Ist dies aber der Fall, so
kann Heußen Daten Technik GmbH verlangen, dass der Kunde Heußen
Daten Technik GmbH die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner
bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen
Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
9.4.4 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die
Forderungen von Heußen Daten Technik GmbH um mehr als 10%,
wird Heußen Daten Technik GmbH auf Verlangen des Kunden Sicherheiten
nach Wahl von Heußen Daten Technik GmbH freigeben.
9.5. Ist der Eigentumsvorbehalt nach dem Recht des
Bestimmungslandes, in welches die Ware verbracht wird, in der vorstehenden Form
nicht wirksam, kann Heußen Daten Technik GmbH vom Kunden verlangen,
dass er bei der Begründung eines den Bestimmungen dieses Landes entsprechenden
Sicherheitsrechts für Heußen Daten Technik GmbH mitwirkt. Dieses
Sicherheitsrecht tritt an die Stelle des Eigentumsvorbehalts. Die
Freigabeverpflichtung gem. Ziff. 9.4.4 bleibt hiervon unberührt.
10. Software
10.1. Bei von Heußen Daten Technik
GmbH angebotener Software handelt es sich um urheberrechtlich oder
anderweitig geschützte Werke.
10.2. Für den Verkauf von Software gelten über diese AGB
hinaus die Geschäfts- und Nutzungsbedingungen des Herstellers für die jeweilige
Software. Diese liegen den Datenträgern regelmäßig bei oder befinden sich auf
ihnen.
10.3. Regelmäßig wird dem Käufer in den Nutzungsbedingungen
des Herstellers nur ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt,
d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein
mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen Vereinbarung.
10.4. Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde auch die
Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für die jeweilige Software gegenüber dem
Hersteller an.
11. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
11.1. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn
seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder
von Heußen Daten Technik GmbH anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde
zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
11.2. Die Rechte und Pflichten aus den mit Heußen Daten
Technik GmbH geschlossenen Verträgen können von dem Kunden nicht ohne
Einwilligung von Heußen Daten Technik GmbH auf einen Dritten
übertragen werden.
11.3. Sofern eine ohne Zustimmung von Heußen Daten
Technik GmbH vorgenommene Abtretung gem. § 354a HGB dennoch wirksam ist,
wird hierdurch das Recht von Heußen Daten Technik GmbH, mit etwaigen
Gegenforderungen auch gegenüber dem Kunden (Altgläubiger) aufzurechnen, nicht
berührt.
12. Export, Sanktionsklausel
12.1. Alle Lieferungen und Leistungen von Heußen Daten
Technik GmbH stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine
Hindernisse aufgrund von Sanktionen und exportkontrollrechtlichen Regularien
(Exportkontrolle) entgegenstehen.
12.2. Sanktionen im Sinne dieser Klausel sind alle
wirtschaftlichen und finanziellen Sanktionen oder Handelsembargos, die
insbesondere von der Europäischen Union (EU), den Mitgliedstaaten der EU, dem
Vereinigten Königreich, dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen oder den
Vereinigten Staaten von Amerika umgesetzt, verwaltet und durchgesetzt werden,
sofern sie oder ihre Einhaltung nicht einen Verstoß gegen anwendbares
nationales Recht (Anti-Blocking-Regularien) darstellen.
12.3. Auf die mit dem Kunden geschlossenen Verträge sind
Sanktionen und Exportkontrolle in ihrer jeweils gültigen Fassung anzuwenden.
12.4. Der Kunde gewährleistet, dass weder er noch eine der
Konzerngesellschaften des Kunden noch, nach bestem Wissen des Kunden, einer der
gesetzlichen Vertreter des Kunden: (a) eine natürliche / juristische Person
ist, gegen die Sanktionen verhängt wurden; (b) im Eigentum oder unter Kontrolle
einer natürlichen / juristischen Person steht, gegen die Sanktionen verhängt
wurden. Sollte sich dies während der Durchführung des Vertrages ändern, ist der
Kunde verpflichtet, Heußen Daten Technik GmbH dies unverzüglich
mitzuteilen. Teilt der Kunde Heußen Daten Technik GmbH dies nicht
unverzüglich mit, ist Heußen Daten Technik GmbH berechtigt, von dem
Vertrag zurückzutreten oder ihn zu kündigen und etwaige Lieferungen zu stoppen,
ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche gegen Heußen Daten Technik
GmbH herleiten kann.
12.5. Re-Exportverbote und Überwachungspflichten
12.5.1 In Bezug auf von Heußen Daten Technik
GmbH gelieferte Güter (Hardware, Software oder Technologie, unabhängig von
Art und Weise der Zurverfügungstellung) oder von Heußen Daten Technik
GmbH erbrachte Leistungen (einschließlich technischer Unterstützung jeder
Art) gewährleistet der Kunde, diese weder unmittelbar noch mittelbar nach
Russland, Weißrussland (Belarus) oder in alle von der Regierung der Ukraine
nicht kontrollierten Gebiete zu verkaufen, auszuführen, zu liefern bzw. zu
leisten oder weiterzugeben.
12.5.2 Der Kunde bemüht sich nach besten Kräften,
sicherzustellen, dass der Zweck dieser Klausel nicht durch Dritte in der
weiteren Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, vereitelt
wird.
12.5.3 Der Kunde richtet einen angemessenen
Überwachungsmechanismus („Internal Compliance Programme – ICP“) ein und erhält
ihn aufrecht, um Verhaltensweisen von Dritten in der nachgelagerten
Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, zu erkennen, die den
Zweck dieser Klausel vereiteln würden.
12.5.4 Jeder Verstoß gegen diese Klausel stellt einen
wesentlichen Verstoß gegen ein wesentliches Element des Vertrages dar,
und Heußen Daten Technik GmbH ist berechtigt, angemessene
Abhilfemaßnahmen zu verlangen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (i)
Rücktritt bzw. fristlose Kündigung von Verträgen, die unter Einbeziehung dieser
Bedingungen geschlossen wurden sowie die Beendigung der Lieferung von Gütern
und / oder (ii) eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % des Gesamtwerts oder des
Preises der ausgeführten Waren, je nachdem, welcher Wert höher ist. Die
Vertragsstrafe wird auf den tatsächlichen Schaden angerechnet. Das Recht von
´Heußen Daten Technik GmbH, einen darüber hinausgehenden Schaden geltend zu
machen, bleibt hiervon unberührt.
12.5.5 Heußen Daten Technik GmbH informiert den
Kunden unverzüglich über die Gründe für den Rücktritt bzw. die Kündigung des
Vertrages und die Beendigung der Lieferung der Güter. Heußen Daten Technik
GmbH haftet nicht für die Beendigung des Vertrages und der Lieferung der
Güter aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen seine Pflichten aus dieser
Klausel, es sei denn, Heußen Daten Technik GmbH hat seine
vertraglichen Pflichten gegenüber dem Kunden vorsätzlich oder grob fahrlässig
verletzt.
12.5.6 Der Kunde unterrichtet Heußen Daten Technik
GmbH unverzüglich über alle Umstände, die die Erfüllung seiner Pflichten
gemäß dieser Klausel gefährden, einschließlich aller relevanten Aktivitäten
Dritter, die den Zweck dieser Klausel vereiteln könnten. Auf einfache
Anforderung stellt der Kunde Heußen Daten Technik GmbH innerhalb von
zwei Wochen Informationen über die Einhaltung seiner Verpflichtungen aus dieser
Klausel zur Verfügung.
12.6. In Bezug auf alle nicht in Ziffer 12.5.1 genannten
Länder bzw. Gebiete gewährleistet der Kunde, die Sanktionen gem. Ziff. 12.2
anzuerkennen und einzuhalten, also die gelieferten Güter und erbrachten
Dienstleistungen weder unmittelbar noch mittelbar an Personen, Unternehmen,
Einrichtungen, Organisationen oder in Länder zu verkaufen, auszuführen, zu
liefern bzw. zu leisten, weiterzugeben oder anderweitig zugänglich zu machen,
sofern dies gegen die Sanktionen gem. Ziff. 12.2 verstößt. Der Kunde verpflichtet
sich, diese Pflicht seinen Abnehmern ebenfalls aufzuerlegen. Der Kunde
informiert Heußen Daten Technik GmbH unverzüglich, wenn er Kenntnis
oder Anhaltspunkte von Ereignissen oder Sachverhalten erlangt, die zu einem
Verstoß durch Heußen Daten Technik GmbH oder den Kunden gegen
Sanktionen im Zusammenhang mit dem Vertrag führen. Informiert der
Kunde Heußen Daten Technik GmbH nicht unverzüglich, ist Heußen
Daten Technik GmbH berechtigt, von dem Vertrag mit dem Kunden
zurückzutreten bzw. ihn zu kündigen und etwaige Lieferungen zu stoppen bzw.
Leistungen einzustellen, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche
gegen Heußen Daten Technik GmbH herleiten kann.
12.7. Lieferungen von Gütern und Dienstleistungen
durch Heußen Daten Technik GmbH können der Exportkontrolle
unterliegen und bedürfen ggf. einer Genehmigung bzw. Lizenz von einer
Ausfuhrkontrollbehörde oder sonstigen zuständigen Stelle. Zu diesen
Genehmigungen bzw. Lizenzen gehören insbesondere Ausfuhr- und
Verbringungsgenehmigungen. Dies gilt insbesondere, wenn die Güter
von Heußen Daten Technik GmbH (Ware, Technologie oder Software) als
Rüstungs- oder Dual-Use-Güter einzustufen sind. Heußen Daten Technik GmbH ist
berechtigt, einen Nullbescheid oder eine Empfängeranfrage einzuholen. Führt der
Kunde eine Ausfuhr oder Verbringung der von Heußen Daten Technik
GmbH gelieferten Güter und/oder die Bereitstellung von Heußen Daten
Technik GmbH erhaltener Dienstleistungen durch, verpflichtet sich der
Kunde, alle erforderlichen Genehmigungen bzw. Lizenzen einzuholen.
12.8. Der Kunde garantiert, dass er die von Heußen
Daten Technik GmbH gelieferten Güter (Hardware, Software oder Technologie,
unabhängig von Art und Weise der Zurverfügungstellung) oder von Heußen
Daten Technik GmbH erbrachte Leistungen (einschließlich technischer
Unterstützung jeder Art) nicht kritisch verwendet oder einer kritischen
Endverwendung zuführt. Zu den kritischen Verwendungen gehören insbesondere die
Verwendung im Zusammenhang mit (i) der Entwicklung, Herstellung und Nutzung von
ABC-Waffen inkl. Trägertechnologie, (ii) militärischen Zwecken, (iii) nuklearen
Zwecken, (iv) Repressionen und / oder Menschenrechtsverletzungen, (v)
terroristischen Zwecken, (vi) Drogen- oder Folterdelikten sowie (vii)
kriegerischen Auseinandersetzungen. Der Käufer verpflichtet sich, diese Pflicht
seinen Abnehmern ebenfalls aufzuerlegen.
12.9. Der Kunde verpflichtet sich, Heußen Daten Technik
GmbH auf erstes Anfordern unverzüglich vollständige und wahrheitsgemäße
Informationen, Dokumente und Erklärungen zur Verfügung zu stellen, die zur
Prüfung der Einhaltung von Sanktionen und der Exportkontrolle durch Heußen
Daten Technik GmbH sowie gegebenenfalls der Beantragung von Genehmigungen
erforderlich sind, wenn diese Heußen Daten Technik GmbH nicht
vorliegen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, Heußen Daten Technik
GmbH vollständige und wahrheitsgemäße Informationen, Dokumente und
Erklärungen über den (End-)Verwender und / oder den (End-)Verbleib und / oder
die (End-)Verwendung der zu liefernden Güter sowie Dienstleistungen kostenlos
und, falls erforderlich, im Original zu übermitteln. Dazu gehört insbesondere
die Ausstellung einer Endverbleibserklärung (End User Certificate - EUC).
12.10. Verzögerungen infolge Exportkontrolle und
Genehmigungsverfahren
12.10.1 Verzögerungen aufgrund von Genehmigungsverfahren,
wozu auch die Einholung eines Nullbescheides oder eine Empfängeranfrage
gehören, und / oder sonstigen Prüfungen betreffend die Einhaltung von
Sanktionen und Exportkontrolle, insbesondere durch Zoll- oder sonstige
Behörden, verlängern vertragliche Fristen und Lieferzeiten um den Zeitraum der
hierdurch hervorgerufenen Verzögerung. Heußen Daten Technik
GmbH haftet für diese Verzögerungen nicht, es sein denn, die Verzögerungen
sind darauf zurückzuführen, dass Heußen Daten Technik
GmbH vertragliche Pflichten gegenüber dem Kunden vorsätzlich oder grob
fahrlässig verletzt hat.
12.10.2 Ist die Erfüllung des Vertrages von einer
behördlichen Genehmigung abhängig und wird die Genehmigung nicht innerhalb von
sechs Monaten ab Antragstellung erteilt, sind Heußen Daten Technik
GmbH und der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen
fristlos zu kündigen, es sei denn, die verzögerte Erteilung der behördlichen
Genehmigung ist darauf zurückzuführen, dass Heußen Daten Technik
GmbH oder der Kunde als zurücktretende oder kündigende Partei vertragliche
Pflichten gegenüber der jeweils anderen Partei verletzt haben. Selbiges gilt
für den Fall, dass Heußen Daten Technik GmbH einen Nullbescheid
beantragt hat.
12.11. Verstößt die Vertragserfüllung gegen diese Klausel
unter Ziffer 12. oder anwendbare Sanktionen und Exportkontrolle gem. Ziff.
12.2, ist Heußen Daten Technik GmbH berechtigt, die Vertragserfüllung
zu verweigern und vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag fristlos zu
kündigen. Heußen Daten Technik GmbH verpflichtet sich, dem Kunden die
Gründe für die Verweigerung der Vertragserfüllung, soweit rechtlich zulässig,
mitzuteilen. Heußen Daten Technik GmbH haftet nicht dafür, dass der
Vertrag aufgrund dieser Klausel unter Ziffer 12. oder aufgrund anwendbarer
Sanktionen und Exportkontrolle gem. Ziff. 12.2, nicht erfüllt werden darf, es
sei denn, dies ist darauf zurückzuführen, dass Heußen Daten Technik
GmbH gegenüber dem Kunden vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
12.12. Der Kunde stellt Heußen Daten Technik
GmbH von allen Ansprüchen, die von Behörden oder sonstigen
Dritten Heußen Daten Technik GmbH gegenüber wegen einer durch den
Kunden erfolgten Nichtbeachtung dieser Klausel und / oder sonstiger Vorgaben
bezogen auf anwendbare Sanktionen und Exportkontrolle gem. Ziff. 12.2, geltend
gemacht werden, in vollem Umfang frei und verpflichtet sich zum Ersatz
aller Heußen Daten Technik GmbH in diesem Zusammenhang entstehenden
Aufwendungen und Schäden, seien es materielle oder immaterielle, insbesondere
auch Bußgeld- und Strafzahlungen. Dies gilt nicht, wenn der Verstoß darauf
beruht, dass Heußen Daten Technik GmbH vertragliche Verpflichtungen
gegenüber dem Kunden vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat.
12.13. Im Falle eines Rücktritts oder einer Kündigung des
Vertrages wird der Kunde Heußen Daten Technik GmbH alle für die
Durchführung des Vertrages entstandenen Kosten (insbesondere Material- und
Produktionskosten) ersetzen, soweit diese auf einem schuldhaften Verstoß des
Kunden gegen diese Klausel beruhen.
13. Vertragssprache, Anwendbares Recht, Gerichtsstand
13.1. Die Vertragssprache ist deutsch.
13.2. Auf Verträge zwischen dem Kunden und Heußen Daten
Technik GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss derjenigen Regelungen des internationalen Privatrechts, die zu der
Anwendung anderen als deutschen Rechts führen würden.
13.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit
Kaufleuten i.S.d. Handelsgesetzbuches, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für Braunschweig
zuständige Gericht. Das Gleiche gilt, soweit der Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder der im Klagewege in Anspruch zu nehmende Kunde
nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins
Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist. Heußen Daten Technik GmbH ist
berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.
Stand: Januar 2026
--
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Wefers
Geschäftsführer
Heußen Daten Technik GmbH
Markt 25
47638 Straelen
Tel. +49-(0)2834 / 9436-06
Fax +49-(0)2834 / 9436-16
E-Mail t.wefers@hdt-straelen.de
Web http://www.hdt-straelen.de